Für Betäubungsmittel gibt es in jedem Land individuelle Regularien. In Europa allerdings mischt die EU (Europäische Union) jetzt erneut kräftig mit.
Status von CBD
CBD ist in der Europäischen Union weder ein Nahrungsergänzungsmittel noch ein Novel Food (bisher noch keine Zulassung), kann jedoch als Arzneimittel verschrieben werden. Legal kann CBD nur als Aromaöl für z.b. Duftlampen verkauft werden. Alles andere wäre und ist illegal!
CBD als Nahrungsergänzungsmittel
Vieler Orts bzw. in vielen Ländern der EU wird CBD als Nahrungsergänzungsmittel in den Handel gebracht, obwohl dies nach derzeitiger Gesetzeslage eindeutig illegal ist. Trotzdem schießen überall CBD Läden und Internetshops aus dem Boden und Fluten den Markt mit CBD-Öl.
CBD als Novel Food
1997 verabschiedete die Europäische Union die sogenannten Novel-Food-Verordnung. Demnach sind alle Lebensmittel, die vor 1997 ein gängiges Lebensmittel waren generell als solche zugelassen. Neuartige Lebensmittel, wie z.b. Kamelmilch oder Stevia mussten daher einen Zulassungsprozess durchlaufen, dass sie entsprechend ungefährlich für den Menschen sind. Somit fallen diese Lebensmittel unter die Novel Food Verordnung. Solch einen Antrag ist sehr teuer und wird im sechsstelligen Eurobereich liegen. Diesen Weg sind nun einige CBD Produzenten in Europa gegangen, sie haben Anträge bei der EU gestellt, nur sind diese plötzlich alle auf Eis gelegt worden.
CBD als Arzneimittel
CBD werden ja sehr viele Eigenschaften zugeschrieben, die teilweise doch ziemlich an den Haaren herbeigezogen sind. Jedoch gibt es nun das erste reine CBD Präparat als Arzneimittel im europäischen Markt zur Behandlung von schweren Fällen der kindlichen Epilepsie z.b. Dravet Syndrom oder dem Lennox Gastaut Syndrom.
Die Vermutung liegt sehr nahe, dass durch die Zulassung als Arzneimittel und die offiziell nachgewiesene Wirksamkeit von CBD, bestimmte Lobbygruppen in der EU es verhindern wollen, dass CBD frei verkäuflich für jedermann bleibt.
CBD als Betäubungsmittel
So geistert nun in den Köpfen der europäischen Parlamentarier der Gedanke CBD als Droge einzustufen, obwohl es nachweislich und in unzähligen Publikationen beschrieben ist, dass CBD keinerlei psychoaktive Wirkung hat und von ihm keine Suchtgefahr ausgeht. Daher wurde es u.a. auch von der Liste der Dopingmittel gestrichen.
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Die Parlamentarier berufen sich auf die Convention für Narcotic Drugs von 1961. In diesem internationalen Abkommen wurde die gesamte Cannabis Pflanze als Droge der Klasse I eingestuft und damit gleichwertig wie Heroin und Kokain behandelt.
In den letzten Jahren wurde jedoch bei den deutschen Behörden zwischen THC (psychotrope Droge) und CBD als “ungefährlicher” Bestandteil unterschieden. Dieser Fakt ist jedoch im Gespräch wieder eine radikale Änderung zu erfahren, um Herr der massenhaften, unkontrollierten Verbreitung von CBD Produkten zu werden und Interessen bestimmter Industrieverbände zu berücksichtigen.
Status von CBD bei der WHO
CBD wurde 2018 in einem “Critical Review Report” der WHO als “… generally well tolerated with a good safety profile. …”, als unbedenkliche Substanz eingestuft daher gehen viele Bestrebungen dahin, dass die Convention von 1961 überarbeitet wird und Cannabis generell herabgestuft wird und damit seiner wirklichen Gefahr entsprechend als deutlich ungefährlicher eingestuft wird.
CBD als Betäubungsmittel – die Folgen für den “kleinen Mann”
Würde dieses Vorhaben von der EU wirklich umgesetzt, würden von ein auf den anderen Tag hunderte von Anbietern und Anbauern kriminalisiert. Es käme zu einem riesig Wust an Strafverfolgungsmaßnahmen. Das schlimmste dabei ist jedoch, dass sich nun Otto-Normalverbraucher, bzw. der “kleine Mann” sich nicht mehr mit CBD versorgen kann. Aus meiner Erfahrung hilft CBD in geringen Konzentration bereits sehr viele Alterszipperlein und durchaus auch ernstzunehmende Erkrankungen zu lindern und deutlich zu verbessern. Das hätte nun zur Folge, dass CBD nur noch als Arzneimittel und nur noch auf Verschreibung von den Apotheken abgegeben werden darf. Hier ist nun das Problem, das derzeit CBD nicht generell von den Krankenkassen erstattet wird. Da es doch deutlich aufwändiger ist CBD pharmazeutischer Qualität zu produzieren, werden die 10ml Flaschen mit z.b. 5% CBD Öl sehr wahrscheinlich deutlich teurer werden und eher im Bereich von €50 bis €60 liegen.
Würde CBD durch diese parlamentarische Maßnahme jedoch in die generelle Krankenkassenerstattung gelangen, wäre vielen Menschen doch damit geholfen.
Stellung des Verband der Cannabis-versorgenden Apotheken (VCA)
Dieser Verband hat in den letzten Tagen eine Stellungnahme zur Einstufung von CBD Produkten abgegeben. Der Verband fordert CBD als Arzneimittel, aber nicht als Betäubungsmittel einzustufen, da es doch in vielen Fällen zu deutlich wirkt. Leider gibt es kein Wort zur Erstattungsfähigkeit.
Qualität der CBD-Produkte
Pharmazeutisch zugelassenes CBD unterliegt strengsten Kontrollen bezüglich der Qualität der Substanz. Damit kann der Kunde sicher sein, dass er auch definitiv CBD in entsprechender Konzentration erhält. Leider gibt es doch einige schwarze Schafe im Markt, die einfaches Hanföl als CBD Öl verkaufen und Versprechungen machen, die einfach nicht haltbar sind, da die Produkte oft kaum CBD enthalten. Durch eine Einstufung als Arzneimittel wäre der Markt schnell bereinigt und “sauber”.
Meine persönliche Erwartungen sind, wird CBD wirklich als Betäubungsmittel eingestuft, treiben wir viele Menschen in die Illegalität und wir erzeugen unsägliches Leid für viele, denn sie werden versuchen an dieses Öl heranzukommen und wenn es in Ländern ist, die weniger strikt die Verfolgung der Gesetze ahnden. Es würde sich ein riesiger Schwarzmarkt für CBD-Öl auftun. Mein Traum von einer Erstattung für das CBD-Öl wird sich sehr wahrscheinlich nicht erfüllen, denn die Krankenkassen werden dagegen Sturm laufen.
Fazit zum CBD als Betäubungsmittel
Fakt ist, dass CBD mit wahnsinnigen wirkversprechen als Nahrungsergänzungsmittel in den Markt gegeben wird und damit de facto ein Arzneimittel wäre. Diesen Wildwuchs zu kontrollieren ist nahezu unmöglich oder nur durch radikale Gesetzgebung und Strafverfolgung umsetzbar.
Meines Erachtens geht dieser Schritt zu weit, CBD als Betäubungsmittel einzustufen, als Arzneimittel könnte ich jedoch diesen Schritt verstehen.
Vielleicht lässt sich dadurch ein Mindestmaß an Qualität im Markt garantieren. Und vielleicht ließe es sich auch als freiverkäufliches Arzneimittel deklarieren. Damit hätten zumindest viele Anwender von CBD Ölen immer noch die Chance Linderung für den Alltag zu finden.
Es ist mir jedoch ein Rätsel, wie die gesamte Industrie (Getränke, Süßwaren und Lebensmittel) aufgehalten werden soll in Bezug auf CBD.
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Oder möchtest Du mehr zum Thema lesen? Dann empfehle ich Dir das Buch „Heilen mit CBD: Das wissenschaftlich fundierte Handbuch zur medizinischen Anwendung von Cannabidiol„ von Leonard Leinow und Juliana Birnbaum